Novizin im Gebetsraum

Ordensausbildung

Die Formation ermöglicht einer Interessentin, das Leben der Schwestern vom Hl. Kreuz kennen zu lernen. Die junge Frau und die Gemeinschaft prüfen und klären gegenseitig, ob diese Ordensgemeinschaft der Ort ist,

  • wo sie ihr Leben aus der Beziehung zum dreifaltigen Gott erfüllend gestalten kann.
  • wo all ihre Lebenskräfte, durch die Rückbindung an Gott in den evangelischen Räten, fruchtbar werden können für Andere (im Sinne des Charismas: die Begabungen in anderen Menschen zu fördern)
Kandidatur >

Die Kandidatur ist eine Vorstufe der Einführung in das Ordensleben.
Sie dient einer ersten Berufungsklärung und gibt
Entscheidungshilfe für den Eintritt ins Postulat.
Die Interessentinnen arbeiten während dieser Zeit in ihrem Beruf.
Die Dauer der Kandidatur wird individuell festgelegt.

Postulat >

Das Postulat ist die erste Phase der Formation. Die Postulantin lebt in der Ausbildungsgemeinschaft mit. Ihr Berufseinsatz wird individuell geregelt. Sie sammelt erste Erfahrungen, wie sich geistliches Leben, Gemeinschaftsleben und Berufsalltag vereinen lassen. Das Postulat dauert wenigstens 6 Monate und nicht länger als 2 Jahre.

Noviziat >

Im Noviziat wird die junge Frau (Novizin) ins Ordensleben als Schwester vom Hl. Kreuz eingeführt.

Es ist eine Zeit der intensiven Auseinandersetzung mit der persönlichen Berufung,

  • des Hineinwachsens in ein Leben aus den Gelübden (Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam)
  • des Vertrautwerdens mit der gemeinschaftlichen Lebensform
  • des Kennenlernens des Charismas, der Spiritualität
    und Sendung der Schwestern vom Hl. Kreuz
  • der Vorbereitung auf die Lebensentscheidung in der Profess.

Das Noviziat dauert in der Regel 2 Jahre.

Juniorat >

Das Juniorat = Leben als Schwester vom Hl. Kreuz im Alltag.

  • Die Ordensfrau stellt sich der Herausforderung, geistliches Leben, Leben in Gemeinschaft und Beruf in Einklang zu bringen.
  • Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens und der Sendung der Schwestern vom Hl. Kreuz.
  • Das Juniorat dauert in der Regel 6 Jahre (zeitliche Profess)